Unsere Leistungen im Überblick

Erbringung von Behandlungspflege nach SGBV

Alle Leistungen der Krankenversicherung (SGBV) werden auch entsprechend über diese abgerechnet. Dies erfolgt über einen Verordnungsschein, welcher vom Haus- oder Facharzt ausgestellt wird. Dem Patienten entstehen in der Regel keine Kosten.

Erbringung von Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI)

Erbringung von Betreuungs- und Entlastungsleitungen (§45b)

Erbringung von Verhinderungspflege nach §39 SGBXI

Alle hier aufgeführten Leistungen können auf Wunsch auch ohne Pflegestufe/ Pflegegrad in Anspruch genommen werden.

Darüber hinaus erbringen wir für unsere Kunden folgende Leistungen


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